Renten der Schweiz
Welche Art von Rente kommt wann zum Zuge in der Schweiz.
Welche Art von Rente kommt wann zum Zuge in der Schweiz.
Die möglichen Rente werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert und kommen auch unterschiedlich zum Zuge. Als Beispiel kommt die IV Rente erst nach 2 Jahren zur Auszahlung. Die sozialen Rente bei zu tiefen Einkommen sind hier ausdrücklich nicht berücksichtigt. Der Grund ist hier, dass man diese nicht so leicht berechnen kann.
Die in der Tabelle aufgeführten Prämien sind Äufnungs-Bestandteil möglicher Renten. Noch nicht aufgeführt sind die Prämien der beruflichen Vorsorge.
Versicherung |
Beiträge in % des Einkommens |
Beiträge nicht Erwärbstätige |
||||
---|---|---|---|---|---|---|
Beiträge Angestellte |
Beiträge Selbstständige |
Beiträge in CHF / Jahr |
||||
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Total | Minimum | Maximum | ||
AHV | 4.20% | 4.20% | 8.40% | 4.200%-7.800%1 | 392 | 19'600 |
IV | 0.70% | 0.70% | 1.40% | 0.754%-1.400%1 | 65 | 3'250 |
1Beitragssatz abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens: Der erste Satz gilt für Einkommen bis Fr. 9'400.-, der zweite für Einkommen ab Fr. 56'200.- (dazwischen gilt die sog. «Sinkende Beitragsskala»). |
Alter |
Beiträge in % des Einkommens |
---|---|
25-34 Jahre | 7% |
35-44 Jahre | 10% |
45-54 Jahre | 15% |
55-64 Jahre | 18% |
Beitrag Arbeitgeber: Mindestens 50%. Beitrag Arbeitnehmer: Maximal 50%. |
Alter bzw. Grund |
Ursache |
Komponente bzw. Dauer |
Komponente |
Dauer (J) |
Komponente |
Dauer (J) |
---|---|---|---|---|---|---|
Berufsunfähigkeit durch Krankheit1 | Krankheit / Invalidität | Lohnfortzahlung | 2 Jahre | IV | Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter | |
BVG | Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter | |||||
Berufsunfähigkeit durch Unfall1 | Unfall / Invalidität | Lohnfortzahlung | 2 Jahre | IV | Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter | |
UVG | 2 Jahre | UVG | Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter | BVG | Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter | |
Vor Rentenalter | Frühpensionierung | BVG2,3 | Bis zum Pensionsalter | Aus Kapitalsparen / Säule 3a | Bis zum Pensionsalter | |
Ord. Rentelter | Pensionierung | AHV | Lebenslang | BVG | Lebenslang | Aus Kapitalsparen / Säule 3a | Nach eigenem Gebrauch bis es aufgebraucht ist |
1Rentensituation in den ersten beiden Jahren aus den Versicherungen durch den Arbeitgeber. | ||||||
2Das Kapital dazu kann der Pensionskasse einbezahlt werden und dabei ist dies von der Steuer absetzbar. | ||||||
3Das BVG Kaptial wird zur Finanzierung der Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter verwendet. |
Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser
beiden Versicherungen
sollen den Existenzbedarf sichern. Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend
unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben.
Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder
Ehegatten mit sich bringt,
eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Leider reichen die Leistungen heute nicht mehr aus, um ohne andere Versicherungsleistungen
finanziell durchzukommen.
Die wichtigsten Zahlen zur AHV.
Topic |
Kriterien |
---|---|
Obligatorisch | Für jeden Arbeitsnehmer ab dem 18 Lebensjahr mit Wohnsitz in der Schweiz |
Lohnanteil | Sie zahlen 4.20% des Lohnes |
Minimale Rente | CHF 1'170 per Stand 2013 |
Maximale Rente | CHF 2'340 per Stand 2013 |
Frühpensionierung | Die Frühpensionierung erlaubt den Bezug der Rente nicht. Sie müssen bis zum regulären Rentenalter die AHV bezahlen |
Ehepaare | Die AHV wird auch bei Ehepaaren als Einzelrente bezahlt. Jedoch ist sie auf 150% einer einzelnen Rente limitiert: CHF 3'510 Stand 2013 |
Links & Quellen | .... |
Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie invaliden Versicherten, ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbständig zu sichern. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus. Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn zuerst sämtliche Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft wurden. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.
Die wichtigsten Zahlen zur IV. Wichtig: Im Bedarfsfall so früh als möglich anmelden. Witwenrenten erlöschen mit dem 18.Altersjahr des jüngsten Kindes. Kinderlose Witwen erhalten eine Rente, falls Sie beim Tod das 45 Altersjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.
Topic |
Kriterien |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Obligatorisch | Für jeden Arbeitsnehmer ab dem 18 Lebensjahr mit Wohnsitz in der Schweiz | ||||||||
Prämie | 1.40% des Lohnes | ||||||||
Maximale Rente | CHF 2'340 per Stand 2013 = volle AHV Rente | ||||||||
Hinerlassenenrente |
|
||||||||
Teilrenten |
|
||||||||
IV Taggeld Wann | Während der Eingliederungsmassnahmen | ||||||||
IV Taggeld Höhe | Abhängig von Einkommen und Kinderzahl | ||||||||
Links & Quellen | Bundesamt für Sozialversicherungen |
Die berufliche Vorsorge wird in 2 Teile unterteilt. Die obligatorische Vorsorge und die überobligatorische Vorsorge (freiwillig bei hohen Löhnen). Weitere sehr hilfreiche Informationen finden Sie auf www.koordination.ch im dortigen Online Handbuch.
Privatversicherungen werden grundsätzlichen allen Personen empfohlen, auch wenn diese nicht obligatorisch wären. Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, in keine BVG Vorsorgelösung einzuzahlen, dafür in der Säule 3a bis zu 33'696 CHF/ Jahr(Stand 2013).
Topic |
Kriterien |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Minimaleinkommen | Es gibt ein Minimaleinkommen (AHV pflichtigem) von CHF 21'060. Danach ist diese Versicherung obligatorisch | ||||||||||
Obligatorisch | Ab dem Minimaleinkommen sind Angestellte automatisch versichert, des Weiteren ab dem 1.1. nach vollendeten 24 Altersjahres | ||||||||||
Versichertes Gehalt | AHV pflichtiges Gehalt(siehe Lohnausweis) | ||||||||||
Was ist der Koordniationsabzug | Dies ist der Lohnanteil, welcher unter dem BVG-Obligatorium nicht versichert ist. Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2013 CHF 24’570 und entspricht der maximalen jährlichen AHV-Rente. Das heisst im BVG-Obligatorium ist der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzuges versichert. Der Grund liegt darin, dass in einem Versicherungsfall zuerst die AHV-Rente zum Tragen kommt und die zweite Säule deshalb diesen Teil nicht auch noch versichern muss | ||||||||||
Koordinationsabzug | 24'570 CHF (Stand 2013) | ||||||||||
Obere Limite des Jahreslohnes | 83'520 CHF (Stand 2013) | ||||||||||
Umwandlungssatz | 6.8% (Stand 2013). Damit wird das abgesparte Altersguthaben im obligatorischen Teil bei der Rente verzinst | ||||||||||
Zinssatz auf Alterskapital | 1.5% (Stand 2013). Damit wird das angesparte Altersguthaben vor der Rente verzinst | ||||||||||
Minimaler koord. Lohn | 3'480 CHF (Stand 2013) | ||||||||||
Maximaler koord. Lohn | 59'670 CHF (Stand 2013) | ||||||||||
Altersrente | Angespartes Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz | ||||||||||
Kinderrente | Bei pensionierten Personen mit Kindern beträgt diese 20% der Altersrente | ||||||||||
Rentenobergrenze | Es gilt das 3-fache der maximalen AHV Rente von CHF 24'570 | ||||||||||
IV Rente aus BVG | Die Höhe der ganzen IV Rente beträgt 2013 6.8% der Summe aus angespartem Altersguthaben und aus allen künftigen Altersgutschriften (ohne Zins) bis zum gesetzlichen Rentenalters | ||||||||||
Hinerlassenenrente in % der Altersrente |
|
||||||||||
IV Renten |
|
||||||||||
Selbstständige Personen | Selbstständige Personen können sich freiwillig ebenfalls versichern | ||||||||||
Finanzierung via Altersgutschriften in % des massgebenden Gehaltes | |||||||||||
25-34 Jahre | 7% | ||||||||||
35-44 Jahre | 10% | ||||||||||
45-54 Jahre | 15% | ||||||||||
55-64 Jahre | 18% | ||||||||||
Beitrag Arbeitgeber | Mindestens 50% | ||||||||||
Beitrag Arbeitnehmer | Maximal 50% | ||||||||||
Risikoprämie | Abhängig von Alter, Geschlecht und Leistung | ||||||||||
Beiträge an Sicherheitsfonds | Für Zuschüsse infolge ungünstiger Alterstruktur und Insolvenzdeckung | ||||||||||
Massgebendes Gehalt | Versichertes koordiniertes Gehalt |
Instrument |
Einsatzzweck |
---|---|
Säule 3a | Steuerreduziertes Sparen mit Bezug beim Erreichen des Rentenalter oder unter anderen,jedoch beschränkten Bedingungen. |
Sparen mit Versicherung gekoppelt | Kapitelsparvesicherungen, falls man gleichzeitig einen bestimmten Event(z.B. Todesfall) absichern muss. |
Sparen mit Bankkonto | Falls man das Kapital zwar sparen möchte,es aber im Notfall beziehen können will |
Aktiensparen | Sparen indem man längerfristig Funds, Aktien oder Obligation kauft (Risiko). |