Renten der Schweiz als Kurzübersicht

Es wird hier davon ausgegangen, dass man angestellter ist, bei Selbstständigkeit die gleichen Versicherungen abgeschlossen hat. Bei Hausfrauen/Hausmänner geht man hier davon aus, dass eine Zusatzversicherung (z.B.Krankentaggeld abgeschlossen wurde).

Einen Rentenrechner für die Rente bei der Pensionierung (ordentliche) finden Sie hier:
→ Zum Berechnen der Altersrente

Einen Rechner für das Budget um den Bedarf zu schätzen finden Sie Hier:
→ Zum Bedarfsrechner

Wichtige Dokumente und Rechnungen für Ihre Verwandten dokumentieren im Falle eines Unfalles oder Krankheit:
→ Notfall-Dokumente erfassen

Welche Rententeile woher finanziert werden

Die möglichen Rente werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert und kommen auch unterschiedlich zum Zuge. Als Beispiel kommt die IV Rente erst nach 2 Jahren zur Auszahlung. Die sozialen Rente bei zu tiefen Einkommen sind hier ausdrücklich nicht berücksichtigt. Der Grund ist hier, dass man diese nicht so leicht berechnen kann.

AHV und IV

Die in der Tabelle aufgeführten Prämien sind Äufnungs-Bestandteil möglicher Renten. Noch nicht aufgeführt sind die Prämien der beruflichen Vorsorge.

Versicherung
Rentenkomponente

Beiträge in % des Einkommens

Beiträge nicht Erwärbstätige

Beiträge Angestellte

Beiträge Selbstständige

Beiträge in CHF / Jahr

Arbeitnehmer Arbeitgeber Total Minimum Maximum
AHV 4.20% 4.20% 8.40% 4.200%-7.800%1 392 19'600
IV 0.70% 0.70% 1.40% 0.754%-1.400%1 65 3'250
1Beitragssatz abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens: Der erste Satz gilt für Einkommen bis Fr. 9'400.-, der zweite für Einkommen ab Fr. 56'200.- (dazwischen gilt die sog. «Sinkende Beitragsskala»).

BVG berufliche Vorsorge

Bei der beruflichen Vorsorge gilt: Es gibt ein Minimaleinkommen (AHV pflichtigem) von CHF 21'060. Danach ist diese Versicherung obligatorisch. Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Bei höheren Einkommen macht eine überobligatorische Versicherung Sinn, da das maximale Obligatorium relativ tief ist.

Alter

Beiträge in % des Einkommens

25-34 Jahre 7%
35-44 Jahre 10%
45-54 Jahre 15%
55-64 Jahre 18%
Beitrag Arbeitgeber: Mindestens 50%. Beitrag Arbeitnehmer: Maximal 50%.

Säule 3a und privates Sparen

In der Säule 3a können Privatpersonen Kapital steuerbegünstigt ansparen. Der Anteil bis zu einem Grenzbetrag kann der Arbeitnehmer selbst bestimmen. Der Grenzbetrag kann sich jedes Jahr ändern und ist abhängig von der beruflichen Situation, sei es angestellt oder selbständig.
Das private Sparen ist jedem selbst überlassen. Darunter sind jeglichen Arten von Kapitalsparen zu vestehen. Das Ziel ist jeweils bei allen bei Erreichen des Rentenalters ein gewissen Kapital zu haben.

Wann wird welche Rente ausbezahlt, Kapital aufgebraucht

Dies ist abhängig vom Alter und derjeweiligen Situation.

Alter bzw. Grund

Ursache

Komponente bzw. Dauer

Komponente

Dauer (J)

Komponente

Dauer (J)

Berufsunfähigkeit durch Krankheit1 Krankheit / Invalidität Lohnfortzahlung 2 Jahre IV Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter
BVG Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter
Berufsunfähigkeit durch Unfall1 Unfall / Invalidität Lohnfortzahlung 2 Jahre IV Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter
UVG 2 Jahre UVG Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter
BVG Nach 2 Jahren bis zum Rentenalter
Vor Rentenalter Frühpensionierung BVG2,3 Bis zum Pensionsalter Aus Kapitalsparen / Säule 3a Bis zum Pensionsalter
Ord. Rentelter Pensionierung AHV Lebenslang BVG Lebenslang
Aus Kapitalsparen / Säule 3a Nach eigenem Gebrauch bis es aufgebraucht ist
1Rentensituation in den ersten beiden Jahren aus den Versicherungen durch den Arbeitgeber.
2Das Kapital dazu kann der Pensionskasse einbezahlt werden und dabei ist dies von der Steuer absetzbar.
3Das BVG Kaptial wird zur Finanzierung der Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter verwendet.

Welche Renten gibt es

AHV

Die AHV und IV bilden zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern. Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Leider reichen die Leistungen heute nicht mehr aus, um ohne andere Versicherungsleistungen finanziell durchzukommen.

Die AHV ist der bedeutendste Zweig im schweizerischen Sozialversicherungssystem. Ausgerichtet werden hauptsächlich zwei Renten: Eine für Pensionierte, die andere für Hinterlassene. Die Altersrente ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Facts & Figures

Die wichtigsten Zahlen zur AHV.

Topic

Kriterien

Obligatorisch Für jeden Arbeitsnehmer ab dem 18 Lebensjahr mit Wohnsitz in der Schweiz
Lohnanteil Sie zahlen 4.20% des Lohnes
Minimale Rente CHF 1'170 per Stand 2013
Maximale Rente CHF 2'340 per Stand 2013
Frühpensionierung Die Frühpensionierung erlaubt den Bezug der Rente nicht. Sie müssen bis zum regulären Rentenalter die AHV bezahlen
Ehepaare Die AHV wird auch bei Ehepaaren als Einzelrente bezahlt. Jedoch ist sie auf 150% einer einzelnen Rente limitiert: CHF 3'510 Stand 2013
Links & Quellen ....

IV

Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie invaliden Versicherten, ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbständig zu sichern. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus. Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn zuerst sämtliche Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft wurden. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.

Facts & Figures

Die wichtigsten Zahlen zur IV. Wichtig: Im Bedarfsfall so früh als möglich anmelden. Witwenrenten erlöschen mit dem 18.Altersjahr des jüngsten Kindes. Kinderlose Witwen erhalten eine Rente, falls Sie beim Tod das 45 Altersjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.

Topic

Kriterien

Obligatorisch Für jeden Arbeitsnehmer ab dem 18 Lebensjahr mit Wohnsitz in der Schweiz
Prämie 1.40% des Lohnes
Maximale Rente CHF 2'340 per Stand 2013 = volle AHV Rente
Hinerlassenenrente

Wer

Rentenanspruch (% der Vollrente)

Witwen/Witwer 80% Rente
Vollwaisen 60% Rente
Halbwaisen 40% Rente
Teilrenten

IV Grad

Rentenanspruch

40-49% 1/4 Rente
50-59% 1/2 Rente
60-69% 3/4 Rente
IV Taggeld Wann Während der Eingliederungsmassnahmen
IV Taggeld Höhe Abhängig von Einkommen und Kinderzahl
Links & Quellen Bundesamt für Sozialversicherungen

Pensionkasse BVG

Die berufliche Vorsorge wird in 2 Teile unterteilt. Die obligatorische Vorsorge und die überobligatorische Vorsorge (freiwillig bei hohen Löhnen). Weitere sehr hilfreiche Informationen finden Sie auf www.koordination.ch im dortigen Online Handbuch.

Facts & Figures

Privatversicherungen werden grundsätzlichen allen Personen empfohlen, auch wenn diese nicht obligatorisch wären. Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, in keine BVG Vorsorgelösung einzuzahlen, dafür in der Säule 3a bis zu 33'696 CHF/ Jahr(Stand 2013).

Topic

Kriterien

Minimaleinkommen Es gibt ein Minimaleinkommen (AHV pflichtigem) von CHF 21'060. Danach ist diese Versicherung obligatorisch
Obligatorisch Ab dem Minimaleinkommen sind Angestellte automatisch versichert, des Weiteren ab dem 1.1. nach vollendeten 24 Altersjahres
Versichertes Gehalt AHV pflichtiges Gehalt(siehe Lohnausweis)
Was ist der Koordniationsabzug Dies ist der Lohnanteil, welcher unter dem BVG-Obligatorium nicht versichert ist. Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2013 CHF 24’570 und entspricht der maximalen jährlichen AHV-Rente. Das heisst im BVG-Obligatorium ist der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzuges versichert. Der Grund liegt darin, dass in einem Versicherungsfall zuerst die AHV-Rente zum Tragen kommt und die zweite Säule deshalb diesen Teil nicht auch noch versichern muss
Koordinationsabzug 24'570 CHF (Stand 2013)
Obere Limite des Jahreslohnes 83'520 CHF (Stand 2013)
Umwandlungssatz 6.8% (Stand 2013). Damit wird das abgesparte Altersguthaben im obligatorischen Teil bei der Rente verzinst
Zinssatz auf Alterskapital 1.5% (Stand 2013). Damit wird das angesparte Altersguthaben vor der Rente verzinst
Minimaler koord. Lohn 3'480 CHF (Stand 2013)
Maximaler koord. Lohn 59'670 CHF (Stand 2013)
Altersrente Angespartes Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz
Kinderrente Bei pensionierten Personen mit Kindern beträgt diese 20% der Altersrente
Rentenobergrenze Es gilt das 3-fache der maximalen AHV Rente von CHF 24'570
IV Rente aus BVG Die Höhe der ganzen IV Rente beträgt 2013 6.8% der Summe aus angespartem Altersguthaben und aus allen künftigen Altersgutschriften (ohne Zins) bis zum gesetzlichen Rentenalters
Hinerlassenenrente in % der Altersrente

Wer

Rentenanspruch (% der Vollrente)

Witwen/Witwer 60% Rente
Waisen 20% Rente
IV Renten

IV Grad

Rentenanspruch

40-49% 1/4 Rente
50-59% 1/2 Rente
60-69% 3/4 Rente
Kinder 20% der IV Rente
Selbstständige Personen Selbstständige Personen können sich freiwillig ebenfalls versichern
Finanzierung via Altersgutschriften in % des massgebenden Gehaltes
25-34 Jahre 7%
35-44 Jahre 10%
45-54 Jahre 15%
55-64 Jahre 18%
Beitrag Arbeitgeber Mindestens 50%
Beitrag Arbeitnehmer Maximal 50%
Risikoprämie Abhängig von Alter, Geschlecht und Leistung
Beiträge an Sicherheitsfonds Für Zuschüsse infolge ungünstiger Alterstruktur und Insolvenzdeckung
Massgebendes Gehalt Versichertes koordiniertes Gehalt

Sonstige Sparmöglichkeiten

Man sollte bei einem Lohn von über ca. 80'000 CHF daran denken, auch andere Sparmöglicheiten zu berücksichtigen. Dabei kommen je nach Lebenssituation andere Instrumente zum Zuge, wovon einige hier nun aufgeführt werden:

Instrument

Einsatzzweck

Säule 3a Steuerreduziertes Sparen mit Bezug beim Erreichen des Rentenalter oder unter anderen,jedoch beschränkten Bedingungen.
Sparen mit Versicherung gekoppelt Kapitelsparvesicherungen, falls man gleichzeitig einen bestimmten Event(z.B. Todesfall) absichern muss.
Sparen mit Bankkonto Falls man das Kapital zwar sparen möchte,es aber im Notfall beziehen können will
Aktiensparen Sparen indem man längerfristig Funds, Aktien oder Obligation kauft (Risiko).