Grundlagen der Berechnungen

Bei den Resultaten wird jeweils angezeigt, als wenn man bis zu 8 Jahre sich früher pensionieren lassen möchte. Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Z.B. ist der Bedarf um die AHV für die Übergangsjahre von der Frühpensionierung bis zum ordentlichen AHV Alter berücksichtig.

Annahmen

Es wird davon ausgegangen, dass man selbst die AHV Beiträge noch bezahlt in den Übergangsjahren. Zusätzlich wird bei diesem Modell angenommen, dass man den letzten Lohn behalten möchte, minus 10%.
Bei selbständigen Personen wurde die Annahme getroffen, dass man eine BVG Lösung hat. Falls man nur eine Säule 3a Lösung hat, kann man die Berechnungen (noch) nicht durchführen.

Gefahren bei der Frühpensionierung

Es gilt folgende Punkte zu beachten:
  • Die AHV Beiträge müssen bis zum ordentlichen Pensionsalter bezahlt werden
  • Nicht bezahlte BVG Beiträge aufgrund der Frühpensionierung können die BVG Rente reduzieren
  • Früherer Bezug der BVG Rente ohne zusätzliche Aufstockung erzwingt eine tiefere Rente auch aufgrund des frühereren Start des Rentenbezuges
  • Man hat verschiedenen Möglichkeiten die Überbrückungsrente zu finanzieren (siehe dazu www.123-pensionierung.ch)

Fehlbetrag in der Pensionskasse

Ab Alter 55 werden 18% des Lohnes bei einer BVG Lösung in die Pensionskasse einbezahlt. Diese würde bei einer Frühpensionierung wegfallen. Im folgende wird angezeigt, wie hoch die Fehlbeträge sind in Abhängigkeiten von den Jahren. Nicht berücksichtigt ist eine allfällige Verzinsung dieses Kapitals. Dieses Kapital sollte man vorgängig in die Pensionkasse einzahlen, um eine Lücke zu vermeiden.
Die Berechnung basiert auf folgender Basis (Koordinationsabzug = 24570.00 CHF, max. koord. Lohn = 59670.00 CHF):
Jahres-Pensionkassenbeitrag = 0.18 * (Lohn - Koordinationsabzug) (Rechnung gültig bei Lohn < 84240.00 CHF=max. koord. AHV Lohn)

Jahres-Pensionkassenbeitrag = 0.18 * 59670.00 CHF (Rechnung gültig bei Lohn > 84240.00 CHF ohne Überobligatorium)

Jahres-Pensionkassenbeitrag = 0.18 * (Lohn - Koordinationsabzug) (Rechnung gültig bei Lohn > 84240.00 CHF mit Überobligatorium)

Ein Dokument mit den aktuellen Zahlen zu 2014 finden sie auf www.koordination.ch/fileadmin/files/ausbildung/bvg/lohn/bvg-lohn.pdf
Ziel der Einzahlungen ist ein Kapital von 500% des Koordinierten Lohnes (Lohn - Koordinationsbetrag, jedoch maximal 2014 59670 CHF).

Anzahl Jahre der Frühpensionierung

Fehlbetrag: Mit dem obligatorischen Maximum gerechnet

Fehlbetrag: Mit dem effektiven Lohn gerechnet

Als Grafik aufgezeigt:

Fehlendes Kapital um die Jahre zu überbrücken

Die Jahre bis zum ordntlichen Pensionsalter müssen auch finanziert werden. Die kann man vorgängig durch ein Kapitaläufnung erreichen. Hier wird nun gezeigt, welches Kapital man ansparen muss, um auf 90% des letzten Lohnes zu kommen während den Überbrückungsjahren.

Anzahl Jahre der Frühpensionierung

Benötigtes Kapital

Jährlich einzuzahlen

Als Grafik aufgezeigt:

Angenomme Beiträge an die Pensionskasse in dieser Berechnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Es wurde davon ausgegangen, dass keine Lücke besteht im Bezug auf die ordentliche Pensionierung. Das Alterssparen beginnt mit dem 24 Lebensjahr.

Vollendetes Lebensjahr

Mit Lohn bzw. max. BVG Obligatorium

Mit eff. Lohn

BVG Beitrag bis zum max. oblig. Lohn

Zinsbetrag des Beitrages bis. zum Rentenalter

Akt. BVG Kapital

BVG Beitrag eff Lohn

Zinsbetrag des Beitrages bis zum Rentenalter

Akt. BVG Kapital

24 Lebensjahr
25 Lebensjahr
26 Lebensjahr
27 Lebensjahr
28 Lebensjahr
29 Lebensjahr
30 Lebensjahr
31 Lebensjahr
32 Lebensjahr
33 Lebensjahr
34 Lebensjahr
35 Lebensjahr
36 Lebensjahr
37 Lebensjahr
38 Lebensjahr
39 Lebensjahr
40 Lebensjahr
41 Lebensjahr
42 Lebensjahr
43 Lebensjahr
44 Lebensjahr
45 Lebensjahr
46 Lebensjahr
47 Lebensjahr
48 Lebensjahr
49 Lebensjahr
50 Lebensjahr
51 Lebensjahr
52 Lebensjahr
53 Lebensjahr
54 Lebensjahr
55 Lebensjahr
56 Lebensjahr
57 Lebensjahr
58 Lebensjahr
59 Lebensjahr
60 Lebensjahr
61 Lebensjahr
62 Lebensjahr
63 Lebensjahr
64 Lebensjahr
65 Lebensjahr